Wildcampen in Europa: Gesetze und Regelungen
Die Natur noch einmal in ihrer ursprünglichsten Form erleben: Diesen Wunsch haben viele Menschen, wenn sie sich auf eine Tour durch Europa begeben. Abseits der Zivilisation gibt es noch so viele unberührte Flecken, deren Erkundung sich auf jeden Fall lohnt. Einfach das Zelt aufzuschlagen und die Nacht inmitten der Natur zu verbringen klingt wirklich idyllisch. Allerdings gilt es hierbei die gesetzlichen Vorschriften zum Wildcampen zu berücksichtigen, denn in vielen Ländern ist dies grundsätzlich verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Wildcampen in Deutschland
Deutschland erweist sich keinesfalls als Paradies für Wildcamper, denn laut des Bundeswaldgesetzes oder den entsprechenden Gesetzesregelungen der Bundesländer ist Campen auf öffentlichem Grund nicht erlaubt. Auf einem Privatgelände hingegen ist das Aufstellen eines Zeltes mit dem Einverständnis des Besitzers möglich, ansonsten gilt es immer auf die gekennzeichneten Flächen auszuweichen. Natürlich gibt es wie überall gesetzliche Grauzonen, denn hierzulande ist das „Lagern“ für eine kurze Zeit erlaubt. Wie dehnbar dieser Begriff ist, sollte letztendlich jeder selbst entscheiden. Das Wildcampen in Deutschland ist mit einem Bußgeld verbunden. Dieses bewegt sich in der Regel zwischen 5 und 80 Euro pro Person. Richtest du als Camper jedoch einen großen Schaden an, hinterlässt einen Müllberg und fällst anderweitig negativ auf, dann kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen. Dies kann auch rechtliche Schritte nach sich ziehen, denn Hausfriedensbruch (§123 StGB), Sachbeschädigung (§303 StGB) und Brandstiftung bei einem nicht genehmigten Lagerfeuer (§306 StGB) können zur Anzeige gebracht werden.
Wildcampen in Italien
Italien mit seinen reizvollen Landschaften lädt geradezu dazu ein, sich einen schönen Platz in der Natur zu suchen. Ob die Berge Südtirols, Toskana oder die herrliche Küste von „Bella Italia“ – faszinierende Orte gibt es eigentlich genug, aber in Italien ist das Wildcampen komplett verboten. Gerade in den beliebten Touristenregionen musst du mit strengen Kontrollen und hohen Bußgeldern rechnen. Strafen zwischen 100 und 500 Euro sind dabei durchaus gängig. Ähnlich wie in Deutschland ist das Campen auf einem Privatgelände aber erlaubt, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
Wildcamping in Österreich kann teuer werden
In der schönen Alpenrepublik legen die Verantwortlichen großen Wert auf den Erhalt der Natur. Um gar nicht erst einen Trend aufkommen zu lassen, ist Wildcampen in Österreich untersagt. Die Bußgelder richten sich nach dem Bundesland und gerade die beliebten Regionen um Salzburg, Tirolund Kärnten können beim Wildcamping sehr teuer werden. Bußgelder bis 500 Euro sind die Regel. Bei einer besonders schweren Verletzung der Vorschriften können jedoch auch Strafen bis zu 14.500 Euro erhoben werden und es droht die Konfiszierung des Zeltes. Hier solltest du wirklich überlegen, besser einen gekennzeichneten Campingplatz aufzusuchen.
Wildcampen in Schweden mit dem „Allemannsrätt“
Im Gegensatz zu Zentraleuropa erweist sich Schweden als sehr freundlich im Umgang mit Wildcampern. Dank dem „Allemannsrätt“ (deutsch: Jedermannsrecht) kannst du in der Natur gerne dein Zelt aufschlagen, so lange du damit kein Privateigentum verletzt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, auf die lokalen Vorschriften zu achten, denn an zahlreichen öffentlichen Badestränden, auf Sportplätzen und in Naturparks kann das Campen untersagt sein. Grundsätzlich aber gilt: in Schweden ist Wildcampen erlaubt. Dabei ist es sogar möglich, in öffentlichen Gewässern mit einer Handangel frischen Fisch zu fangen, wenn es nur deinen eigenen Bedarf deckt. Beim Lagerfeuer ist jedoch Vorsicht geboten: Vor dem Entzünden solltest du dich erkundigen, ob dies aktuell genehmigt ist, denn in trockenen Sommern kann es zu erheblichen Einschränkungen kommen. Der Wald besitzt in Schweden einen hohen Stellenwert, deshalb werden Hinterlassenschaften in Form von Müll besonders hart bestraft. Autos, Wohnmobile oder Wohnwagen dürfen hingegen nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. In dieser Hinsicht greift das Jedermannsrecht nur bedingt.
Wildcampen in Dänemark mit Besonderheiten
In Dänemark gibt es eine Besonderheit: Grundsätzlich gilt ein generelles Verbot von Wildcampen. Gerade in den schönen Urlaubsregionen und an den Stränden wird das Aufstellen eines Zeltes mit einem hohen Bußgeld geahndet. Dennoch hat Dänemark das Campen im Wald nicht im gesamten Land verboten, sondern für entsprechende Alternativen gesorgt. Auf insgesamt 40 speziellen Waldflächen ist Wildcamping erlaubt. Aber auch hier gelten feste Vorschriften, die du unbedingt beachten solltest:
- Es ist nur eine Übernachtung erlaubt.
- Auf den ausgewiesenen Stellen dürfen nur insgesamt zwei Zelte aufgestellt werden und maximal sechs Personen übernachten.
- Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten.
- Das Übernachten in Sichtweite von Gebäuden, Straßen oder anderen Zeltplätzen ist nicht gestattet.
- Motorisierte Fahrzeuge auf den Waldwegen sind verboten.
- Das Hinterlassen von Müll sowie Schädigungen an der Natur können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Es kann ein Kostenaufwand in Höhe von 1,50 Euro an bestimmten Orten entstehen.
Wildcampen in Portugal an der schönen Küste
Portugal ist ein wahres Surferparadies und oftmals kann bei Bloggern oder in Reiseberichten der Eindruck entstehen, dass Wildcampen überhaupt kein Problem sei. Hier solltest du jedoch Vorsicht walten lassen, denn Wildcamping ist in Portugal untersagt und wird gerade in den Sommermonaten und in den beliebten Reiseregionen streng kontrolliert. In dem schönen Land im Westen Europas ist sogar das Campen auf einem Privatgelände verboten, weshalb ein lockerer Umgang mit den Vorschriften zu einem teuren Vergnügen werden kann.
Wildcampen in der Schweiz liegt in der Hand der Kantone oder Gemeinden
In der Schweiz gibt es keine generelle Vorschrift oder gesetzliche Grundlage zum Thema „Wildcamping“. Hier entscheiden die Kantone beziehungsweise sogar die Gemeinden individuell. Es lässt sich jedoch festhalten, dass Übernachten im Gebirge oberhalb der Waldgrenze ebenso erlaubt ist wie auf Grundstücken von Privatpersonen mit deren Einverständnis sowie in einer Notsituation. Um wirklich sicher zu sein, solltest du dich bei der örtlichen Touristeninformation erkundigen. Festgehalten sind in der Schweiz jedoch folgende Verbote:
- Wildcamping in Naturschutzgebieten oder im Schweizerischen Nationalpark
- Campieren in eidgenössischen Jagdgebieten oder Wildruhezonen
- Übernachtungen in Regionen, in denen das Betreten verboten ist
Wildcamping in Norwegen mit dem Jedermannsrecht
Ähnlich wie in Schweden kannst du in Norwegen die Natur in vollen Zügen genießen. Das „Allemannsretten“, das Jedermannsrecht, ist in diesem herrlichen Teil Skandinaviens sogar im Gesetz verankert und bezieht sich vor allem auf Übernachtungen ohne Motorisierung. Grundsätzlich kann somit das Zelt überall dort aufgeschlagen werden, wo es nicht ausdrücklichen untersagt worden ist. Das Jedermannsrecht beinhaltet jedoch auch die Rücksicht auf die Natur. Den Platz zum Campen so zu verlassen, wie du ihn vorgefunden hast, ist eine Selbstverständlichkeit. Zwischen Mai und September sind offene Feuer jedoch untersagt. Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen hingegen nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.
Wildcampen in Spanien nach Vorschriften der autonomen Gemeinschaften
Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele von Campern. Die wunderschönen Küstenlandschaften im Norden und Süden des Landes sind das Ziel zahlreicher Reisender. Diese müssen jedoch berücksichtigen, dass Wildcamping in Spanien gesetzlich untersagt ist. Dabei musst du auch die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften zu Rate ziehen. Es gibt Regionen in Spanien, in denen das Übernachten im Wohnmobil durchaus erlaubt ist, wenn wenn du dich entsprechend einschränkst. Die Markise muss ebenso drin bleiben wie Tische und Stühle. Über die jeweilige Handhabungen solltest du dich unbedingt im Vorfeld informieren, um Geldstrafen zu entkommen.
Wildcampen in den Niederlanden und in Belgien
In den Niederlanden ist ebenso wie in Belgien das Übernachten mit dem Zelt abseits der typischen Campingplätze verboten. Möchtest du entsprechende Bußgelder vermeiden, wäre es ratsam auf eine lohnende Alternative zurückzugreifen. In den Niederlanden gibt es das sogenannte „Pfahlcamping“: Wanderer oder Radfahrer können im Umkreis von zehn Metern dieser gekennzeichneten Pfähle ihr Zelt aufbauen. Die Seite Paalkamperen gibt es zwar nicht in deutscher Sprache, sie zeigt per GPS-Daten aber auch so nachvollziehbar an, wo das Pfahlcamping erlaubt ist.
Wildcampen in Frankreich auf Privatgrundstücken
Abseits der Campingplätze ist das Wildcampen in Frankreich nur auf Privatgrundstücken mit Einverständnis der Eigentümer erlaubt. Zwar gibt es Regionen, in denen diese Vorschriften eher locker gehandhabt werden, wirst du jedoch erwischt, kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro betragen. Dieses Wagnis ist also gut zu überlegen.
Wildcampen in Schottland – Scottish Outdoor Access Code
Schottland ist eines der wenigen Länder, das Wildcampen offen gegenübersteht. Hältst du dich an den Scottish Outdoor Access Code, ist dir das Campen in der abwechslungsreichen Naturlandschaft Schottlands erlaubt. Der Verhaltenskodex in Form von Broschüren liegt in den meisten Touristenbüros aus.
Text von Riko Wetendorf
Quelle: www.pincamp.de